Anhang 1 / 1. Parameter und Parameterwerte gemäß Trinkwasserverordnung
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Für nicht desinfiziertes Wasser:
Parameter | Wert | Einheit |
---|---|---|
Escherichia coli | 0 | Anzahl/100 ml |
Enterokokken | 0 | Anzahl/100 ml |
Pseudomonas aeruginosa | 0 | Anzahl/100 ml |
Für desinfiziertes Wasser, unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion (Die Probenahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahme. Diese Untersuchung dient zur Überprüfung der Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahme.):
Parameter | Wert | Einheit |
---|---|---|
Escherichia coli | 0 | Anzahl/250 ml |
Enterokokken | 0 | Anzahl/250 ml |
Pseudomonas aeruginosa | 0 | Anzahl/250 ml |
Bei Proben von desinfiziertem Wasser aus dem Verteilungsnetz beträgt das Untersuchungsvolumen für die Parameter jeweils 100 ml.
Für Wasser, das in Flaschen oder sonstigen Behältnissen in Verkehr gebracht wird, sind die angeführten Parameter zu untersuchen. Am Punkt der Abfüllung gilt Folgendes:
Parameter | Wert | Einheit |
KBE 22 (koloniebildende Einheiten bei 22 °C Bebrütungstemperatur) | 100 | Anzahl/ml |
KBE 37 (koloniebildende Einheiten bei 37 °C Bebrütungstemperatur) | 20 | Anzahl/ml |
Escherichia coli | 0 | Anzahl/250 ml |
Enterokokken | 0 | Anzahl/250 ml |
Pseudomonas aeruginosa | 0 | Anzahl/250 ml |
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Parameter | Parameter- wert | Beurteilungstoleranz Parameterwert ± (siehe Absatz 8.5) |
Einheit | Anmerkungen |
Acrylamid | 0,10 | - | µg/l | Anm. 1 |
Antimon | 5,0 | 1,25 | µg/l | Anm. 12 |
Arsen | 10 | 1 | µg/l | Anm. 12 |
Benzol | 1,0 | 0,25 | µg/l | |
Benzo-(a)-pyren | 0,010 | 0,0025 | µg/l | |
Blei | 10 | 1 | µg/l | Anm. 3 und 4 |
Bor | 1,0 | 0,1 | mg/l | |
Bromat | 10 | 2,5 | µg/l | Anm. 2 |
Cadmium | 5,0 | 0,5 | µg/l | |
Chrom | 50 | 5 | µg/l | |
Cyanid | 50 | 5 | µg/l | |
1,2-Dichlorethan | 3,0 | 0,75 | µg/l | |
Epichlorhydrin | 0,10 | - | µg/l | Anm. 1 |
Fluorid | 1,5 | 0,15 | mg/l | |
Kupfer | 2,0 | 0,2 | mg/l | Anm. 3 |
Nickel | 20 | 2 | µg/l | Anm. 3 |
Nitrat | 50 | 5 | mg/l | Anm. 5 |
Nitrit | 0,1 | 0,01 | mg/l | Anm. 11 |
Pestizide | 0,10 | 0,025 | µg/l | Anm. 6 und 7 |
Pestizide insgesamt | 0,50 | 0,125 | µg/l | Anm. 6 und 8 |
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe |
0,10 | 0,025 | µg/l | Summe der Konzentrationen der spezifizierten Verbindungen; Anm. 9 |
Quecksilber | 1,0 | 0,25 | µg/l | |
Selen | 10 | 1 | µg/l | |
Tetrachlorethen und Trichlorethen | 10 | 2,5 | µg/l | Summe der Konzentrationen der spezifizierten Parameter |
Trihalomethane insgesamt | 30 | 7,5 | µg/l | Summe der Konzentrationen der spezifizierten Verbindungen; Anm. 10 |
Uran | 15 | 3 | µg/l | |
Vinylchlorid | 0,50 | - | µg/l | Anm. 1 |
Anmerkung 1:
Der Parameterwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet aus den Spezifikationen der maximalen Freisetzung aus dem entsprechenden Polymer in Berührung mit dem Wasser.
Anmerkung 2:
Dieser Wert ist spätestens ab 1. Dezember 2008 einzuhalten. Der Parameterwert für Bromat beträgt für den Zeitraum zwischen 1. Dezember 2003 und 30 November 2008 25 µg/l
Anmerkung 3:
Der Wert gilt für eine Probe von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die mit einem geeigneten Probenahmeverfahren an der Wasserentnahmestelle in der Weise entnommen wird, dass sich eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe ergibt.
Anmerkung 4:
Im Fall von Wasser gemäß § 4 Z 1 und 3 der TWV ist der Wert spätestens ab 1. Dezember 2013 einzuhalten. Der Parameterwert für Blei beträgt bis 1. Dezember 2003 50 µg/l und für den Zeitraum zwischen 1. Dezember 2003 und 1. Dezember 2013 25 µg/l.
Anmerkung 5:
Es ist die Bedingung, [Nitrat]/50 + [Nitrit]/3 ≤ 1 einzuhalten (die eckigen Klammern stehen für Konzentrationen in mg/l, und zwar für Nitrate [NO3] und für Nitrite [NO2]).
Anmerkung 6:
"Pestizide" bedeuten:
- organische Insektizide
- organische Herbizide
- organische Fungizide
- organische Nematizide
- organische Akarizide
- organische Algizide
- organische Rodentizide
- organische Schleimbekämpfungsmittel
- verwandte Produkte (u.a. Wachstumsregulatoren) und die relevanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte
Es brauchen nur solche Pestizide überwacht werden, deren Vorhandensein in einer bestimmten Wasserversorgung anzunehmen ist. Das Vorhandensein folgender Pestizide ist anzunehmen:
- 2,4-D
- Alachlor
- Aldrin
- Atrazin
- Azoxystrobin
- Bentazone
- Bromacil
- Chloridazon
- Clopyralid
- Clothianidin
- Dicamba
- Dichlorprop
- Dieldrin
- Dimethachlor
- Dimethenamid-P
- Diuron
- Ethofumesat
- Flufenacet
- Glufosinat
- Glyphosat
- Heptachlor
- Heptachlorepoxid
- Hexazinon
- Imidacloprid
- Iodosulfuron-methyl
- Isoproturon
- MCPA
- MCPB
- Mecoprop
- Mesosulfuron-methyl
- Metalaxyl-M
- Metamitron
- Metazachlor
- Metolachlor
- Metribuzin
- Metsulfuron-methyl
- Nicosulfuron
- Pethoxamid
- Propazin
- Propiconazol
- Simazin
- Terbuthylazin
- Thiacloprid
- Thiamethoxam
- Thifensulfuron-methyl
- Tolylfluanid
- Tribenuron-methyl
- Triclopyr
- Triflusulfuron-methyl
- Tritosulfuron
Anmerkung 7:
Der Parameterwert gilt jeweils für die einzelnen Pestizide. Für Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Heptachlorepoxid ist der Parameterwert 0,030 µg/l.
Anmerkung 8:
"Pestizide insgesamt" bezeichnet die Summe aller einzelnen Pestizide, die bestimmt wurden.
Anmerkung 9:
Bei den spezifizierten Verbindungen handelt es sich um:
- Benzo-(b)-fluoranthen
- Benzo-(k)-fluoranthen
- Benzo-(ghi)-perylen Inden-(1,2,3-cd)-pyren
Anmerkung 10:
Die spezifizierten Verbindungen sind Chloroform, Bromoform, Dibromchlormethan, Bromdichlormethan.
Anmerkung 11:
Dieser Wert gilt jedenfalls am Ausgang der Wasserwerke. Für einen begrenzten Zeitraum, der maximal 6 Monate nicht übersteigen darf, ist eine Überschreitung des Parameterwertes bis 0,5 mg/l zulässig,
- falls sie technisch bedingt ist (z.B. bei Verwendung von verzinkten Werkstoffen bis zur Bildung einer entsprechenden Schutzschicht) und
- wenn sichergestellt ist, dass dieses Wasser nicht für die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge verwendet wird.
Anmerkung 12:
Der Parameterwert ist spätestens ab 1. Dezember 2003 einzuhalten. Der Parameterwert beträgt bis zum 30. November 2003 für Antimon 10 µg/l und für Arsen 50 µg/l.
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Chemische und physikalische Indikatorparameter
Indikator-parameter | Wert | Beurteilungstoleranz Wert ± (siehe Abs. 8.5) | Einheit | Anmerkungen |
Aluminium | 200 | 20 | µg/l | |
Ammonium | 0,50 | 0,05 | mg/l | Geogen bedingte Überschreitungen bleiben bis zu 5 mg/l NH4 außer Betracht. Ab einem Gehalt von mehr als 0,2 mg/l NH4 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. |
Chlorid | 200 | 20 | mg/l | Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken. Ab einer Konzentration von 100 mg/l kann es unter Umständen bei metallischen Werkstoffen zu Korrosionen kommen. |
Eisen | 200 | 20 | µg/l | |
Färbung spektraler Absorptions- koeffizient bei 436 nm |
Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung 0,5 | 0,05 | m-1 | Messung nur erforderlich, wenn grobsinnlich wahrnehmbar |
Geruch | Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung | - | ||
Geschmack | Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung | - | ||
Leitfähigkeit | 2500 | 250 | µS cm-1 bei 20°C | Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken. |
Mangan | 50 | 10 | µg/l | |
Natrium | 200 | 20 | mg/l | |
Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) |
Ohne anormale Veränderung | - | Bei Versorgungssystemen mit einer Abgabe von weniger als 10 000 m3 pro Tag, braucht dieser Parameter nicht bestimmt zu werden. | |
Oxidierbarkeit | 5,0 | 1,25 | mg/l O2 | Dieser Parameter braucht nicht bestimmt zu werden, wenn der Parameter TOC analysiert wird. 5 mg O2 entsprechen 20 mg KMnO4. |
Sulfat | 250 | 25 | mg/l | Überschreitungen bis zu 750 mg/l SO4 bleiben außer Betracht, sofern der dem Calcium nicht äquivalente Gehalt des Sulfates 250 mg/l nicht übersteigt. Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken. Ab einer Konzentration von 100 mg/l kann es unter Umständen bei metallischen Werkstoffen zu Korrosionen kommen. |
Temperatur | 25 ohne anormale Veränderung | 2,5 | °C | |
Trübung | Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung | - | Bei der Aufbereitung von Oberflächenwasser gilt ein Parameterwert von 1,0 NTU (nephelometrische Trübungseinheiten) im Wasser am Ausgang der Wasseraufbereitungsanlage. | |
Wasserstoffionen-Konzentration | ≥6,5 und ≤9,5 | - | pH-Wert | Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken. Bei Wasser, das dazu bestimmt ist, in Flaschen oder anderen Behältnissen in Verkehr gebracht zu werden, darf der pH-Wert am Punkt der Abfüllung bis zu 4,5 betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehaltig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. |
Mikrobiologische Indikatorparameter
Für nicht desinfiziertes Wasser:
Indikatorparameter | Wert | Einheit |
KBE 22 (koloniebildende Einheiten bei 22° C Bebrütungstemperatur) | 100 | Anzahl/ml |
KBE 37 (koloniebildende Einheiten bei 37° C Bebrütungstemperatur) | 20 | Anzahl/ml |
coliforme Bakterien | 0 | Anzahl/100 ml |
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) (Anmerkung 1) | 0 | Anzahl/100 ml |
Für desinfiziertes Wasser, unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion. Die Probenahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahme. Diese Untersuchung dient zur Überprüfung der Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahme.
Indikatorparameter | Wert | Einheit |
KBE 22 (koloniebildende Einheiten bei 22 °C Bebrütungstemperatur) | 10 | Anzahl/ml |
KBE 37 (koloniebildende Einheiten bei 37 °C Bebrütungstemperatur) | 10 | Anzahl/ml |
coliforme Bakterien | 0 | Anzahl/250 ml |
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) | 0 | Anzahl/250 ml |
Bei Proben von desinfiziertem Wasser aus dem Verteilungsnetz beträgt das Untersuchungsvolumen für den Indikatorparameter coliforme Bakterien bzw. Clostridium perfringens jeweils 100 ml.
Für Wasser, das in Flaschen oder sonstigen Behältnissen in Verkehr gebracht wird, sind die angeführten Indikatorparameter zu untersuchen. Am Punkt der Abfüllung gilt Folgendes:
Indikatorparameter | Wert | Einheit |
coliforme Bakterien | 0 | Anzahl/250 ml |
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) | 0 | Anzahl/250 ml |
Anmerkung 1: Dieser Parameter braucht nur bestimmt zu werden, wenn das Wasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird. Ist dieser Parameterwert überschritten, so sind Nachforschungen in der Wasserversorgungsanlage vorzunehmen, um festzustellen, ob eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch krankheitserregende Mikroorganismen oder Parasiten (wie z.B. Cryptosporidium) besteht. Die zuständige Behörde ist jedenfalls gemäß TWV § 5 Z 5 dritter Gedankenstrich zu informieren.
Radioaktivität (Indikatorparameter)
Indikatorparameter | Wert | Einheit | Anmerkungen |
Radon | 100 | Bq/l | |
Tritium | 100 | Bq/l | |
Richtdosis | 0,10 | mSv | Richtdosis: Die effektive Folgedosis für die Aufnahme während eines Jahres, die sich aus allen Radionukliden sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprungs ergibt, welche in einem Versorgungssystem für Wasser für den menschlichen Gebrauch nachgewiesen wurden, mit Ausnahme von Tritium, Kalium-40, Radon und kurzlebigen Radon-Zerfallsprodukten. *) |
*) alle Radon-Zerfallsprodukte außer Blei-210 und Polonium-210.
Siehe auch Abschnitt 8.4.3 dieses Kapitels.