Zusätzliche Kriterien dienen zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserqualität, wie z.B.:

  • Zusätzliche Kriterien gemäß Anhang 3 dieses Kapitels
  • Einzuhaltende Betriebsbedingungen bei Desinfektionsmaßnahmen (Abschnitt 4)
  • Kontrollen von Aufbereitungsmaßnahmen (Abschnitt 5)
  • Mindestanforderungen an enthärtetes bzw. entsalztes Wasser (Anhang 3 dieses Kapitels).