Der Parameterumfang ist in Teil A, Anhang II (TWV) festgelegt:

  • Routinemäßige Kontrollen (im Wesentlichen bakteriologische Untersuchungen, Messungen vor Ort)
  • Umfassende Kontrollen (Volluntersuchung)
    Alle Parameter des Anhangs I der TWV
  • Kontrollen für kleine Wasserversorgungsanlagen (Abgabe von ≤ 100 m³ Wasser pro Tag bzw. Versorgung von ≤ 500 Personen) (Mindestuntersuchung)

Weiters werden solche Parameter bestimmt, welche die Berechnung der Ionenbilanz und die Charakterisierung des Wassers ermöglichen (Gesamthärte °dH, Carbonathärte °dH (Säurekapazität bis pH 4,3), Kalzium, Kalium, Magnesium, Natrium).