Es ist an jenen Anlagenteilen ein Lokalaugenschein vorzunehmen, die für eine wasser-hygienische Beurteilung von Bedeutung sind. Dazu zählen:

  • Wassergewinnungsanlagen und Fassungszonen inklusive des näheren, einsehbaren Umfeldes
  • allfällig vorhandene Anlagen zur Wasseraufbereitung/Desinfektion
  • zugängliche Einrichtungen mit offener Wasseroberfläche (z. B. Speicher, Druckunterbrecher)

Die Auswahl der Anlagenteile erfolgt durch den LMSVG Berechtigten auf Basis der vom Betreiber übermittelten Informationen zur WVA (z. B. Anlagenschema, -beschreibung).