Die Ergebnisse des Lokalaugenscheins werden nachvollziehbar in einem Ortsbefund mit folgendem Mindestinhalt dokumentiert.

  • Bezeichnung der WVA (wenn vorhanden lt. Eintragung im Wasserbuch)
  • Anlagenbeschreibung mit den hygienisch relevanten Anlagenteilen oder Verweis auf aktuelles externes Dokument (nicht älter als 5 Jahre), in dem diese nachvollziehbar ist
  • Angaben im Hinblick auf relevante Veränderungen der WVA oder Ereignisse seit der letzten Untersuchung (Übereinstimmung mit erteiltem Auftrag)
  • Bezeichnung des/der Anlagenteil(e), an denen der Lokalaugenschein durchgeführt wurde
  • die hygienisch relevanten Feststellungen zum Anlagenteil (Ergebnis der Inspektion mit Angabe des verwendeten Verfahrens)
  • Wetterverhältnisse
  • Name der durchführenden Person
  • Datum der Durchführung