6.3.2 Erstellung des Ortsbefundes
Die Ergebnisse des Lokalaugenscheins werden nachvollziehbar in einem Ortsbefund mit folgendem Mindestinhalt dokumentiert.
- Bezeichnung der WVA (wenn vorhanden lt. Eintragung im Wasserbuch)
- Anlagenbeschreibung mit den hygienisch relevanten Anlagenteilen oder Verweis auf aktuelles externes Dokument (nicht älter als 5 Jahre), in dem diese nachvollziehbar ist
- Angaben im Hinblick auf relevante Veränderungen der WVA oder Ereignisse seit der letzten Untersuchung (Übereinstimmung mit erteiltem Auftrag)
- Bezeichnung des/der Anlagenteil(e), an denen der Lokalaugenschein durchgeführt wurde
- die hygienisch relevanten Feststellungen zum Anlagenteil (Ergebnis der Inspektion mit Angabe des verwendeten Verfahrens)
- Wetterverhältnisse
- Name der durchführenden Person
- Datum der Durchführung