Bei Wasserversorgungsanlagen in Fremdenverkehrsgemeinden und -regionen ist die Anzahl der Nächtigungen pro Jahr anteilsmäßig der versorgten Bevölkerung bzw. dem durchschnittlichen Wasserverbrauch hinzuzurechnen (Summe der Anzahl Personen mit permanentem Wohnsitz, jener mit Zweitwohnsitzen und die Zahl der Nächtigungen geteilt durch 365). Bei saisonal bedingtem, stark schwankendem Wasserverbrauch sind die Zeitpunkte der Probenahme nach hygienischen Gesichtspunkten auszuwählen.