Für die Trinkwasseraufbereitung sind die angegebenen Verfahren einzeln oder in Kombination zulässig. Die Wirksamkeit der angewandten Verfahren ist durch die angeführten Überprüfungen bzw. Untersuchungen, die jeweils vor und nach dem Auf-bereitungsverfahren durchzuführen sind, festzustellen. Insbesondere ist auf Rück-stände von Zusatzstoffen sowie auf allfällig zu erwartende Neben- und Abbauprodukte zu untersuchen.

Anmerkung:

Ist als Kontrolle des Verfahrens eine bakteriologische Untersuchung verlangt, so sind darunter folgende bakteriologische Parameter und Indikatorparameter zu verstehen:

koloniebildende Einheiten (KBE bei 22°C und 37°C)
coliforme Bakterien
Escherichia coli
Enterokokken
und bei bestimmten Verfahren auch Pseudomonas aeruginosa