In besonderen Fällen, die jeweils zu prüfen sind, kann zur Einhaltung von physikalischen und chemischen Anforderungen auch das Mischen von Wässern (mittels geeigneter Vorrichtungen wie z.B. Behälter oder statische Mischer) vorgenommen werden, wobei dies in der Regel als zeitlich befristete Maßnahme zu sehen ist. Vor einer beabsichtigten Mischung ist die Mischbarkeit der Wässer zu prüfen (z.B. nach der ÖVGW Richtlinie W 73). Die Einhaltung und die Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen sowie die Wasserbeschaffenheit sind regelmäßig zu kontrollieren.