Unter Trinkwasseraufbereitung im Sinne dieses Kapitels versteht man eine Veränderung der physikalischen Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung von Wasser, um entweder dessen Eignung als Trinkwasser zu erreichen oder um dessen technische Eignung im Rahmen der Wasserversorgung zu verbessern. Die Vorgaben der Absätze 3.11 bis 3.14 sind zu beachten.