5. Aufbereitung in physikalischer und chemischer Hinsicht
Die Zulässigkeit von hier nicht angeführten Aufbereitungsverfahren kann durch die Codexkommission nach Vorliegen entsprechender Sachverständigengutachten festgestellt werden.
Entfernung von suspendierten Stoffen
Verfahren:
- Sedimentation
- Flotation
- Flockung
- Filtration
Überprüfung:
a) bis c) Messung der Trübung, bakteriologische Untersuchung
d) Messung der Trübung, bakteriologische Untersuchung einschließlich Pseudomonas aeruginosa
Verfahren:
- Oxidation mit Luftsauerstoff, Ozon oder Kaliumpermanganat, Entfernung der Reaktionsprodukte durch Sedimentation oder Filtration
- biologische Enteisenung und Entmanganung
Überprüfung:
a) und b) Messung der Trübung, Messung des Eisen- bzw. des Mangangehaltes, bakteriologische Untersuchung einschließlich Pseudomonas aeruginosa
Verfahren:
- Zugabe von Salzsäure, Schwefelsäure, Kohlenstoffdioxid
- Zugabe von Calciumhydroxid, Calciumoxid, Natriumhydroxid, Natriumhydrogencarbonat, Natriumcarbonat
Überprüfung:
Kontrolle des pH-Wertes, Bestimmung der Calcitsättigung
Verfahren:
Biologische Oxidation
Überprüfung:
Messung von Ammonium, Nitrit und Nitrat, bakteriologische Untersuchung einschließlich Pseudomonas aeruginosa
Verfahren:
Belüftung
Überprüfung:
Geruchsprobe, Bestimmung des pH-Wertes, bakteriologische Untersuchung
Verfahren:
- biologische Denitrifikationsverfahren
- Ionenaustausch
- Membrantechnologie (z.B. Umkehrosmose)
- Elektrodialyse
Überprüfung:
a) bis d) Bestimmung der Bilanz des anorganischen Stickstoffes, bakteriologische Untersuchung einschließlich Pseudomonas aeruginosa zusätzlich Messung der Oxidierbarkeit bzw. des TOC
Verfahren:
- Langsamentkarbonisierung: Dosierung von Natriumhydroxid oder Calcium-hydroxid mit anschließender Sedimentation und Filtration oder Abscheidung im Wirbelbett und Filtration
- Schnellentkarbonisierung: Austreibung des Kohlenstoffdioxids durch Ausblasen mit Luft oder unter Vakuum
- Ionenaustausch
Überprüfung:
a) und c) Bestimmung der Gesamthärte und der Karbonathärte, der Calcitsättigung und des pH-Wertes, bakteriologische Untersuchung einschließlich Pseudomonas aeruginosa
b) Bestimmung der Gesamthärte und der Karbonathärte, der Calcitsättigung sowie des pH-Wertes, bakteriologische Untersuchung
Auf den Indikatorparameterwert für Natrium und auf die Anforderungen an Wasser, das durch chemisch-technische Verfahren enthärtet oder entsalzt wurde, wird hingewiesen (Anhang 3 dieses Codexkapitels).
Verfahren:
- Flockung mit Sedimentation oder Filtration
- Adsorption an Aktivkohle
- Flockungsfiltration mit Adsorption an Aktivkohle oder Aluminiumoxid oder Kieselgur
- Oxidation durch Ozon oder Wasserstoffperoxid oder Natriumperoxodisulfat
- Verstärkte Oxidation (Oxidation mit Ozon und Wasserstoffperoxid oder Ozon unter UV-Bestrahlung)
- biologisch arbeitende Anlage, vor allem auch nach Oxidationsverfahren
- Membrantechnologie (z.B. Umkehrosmose)
Überprüfung:
a) bis c) und f) und g) Messung der Abnahme des spektralen Absorptionskoeffi-zienten bei 254 nm bzw. bei einer für den zu entfernenden Stoff charakteristischen Wellenlänge, Messung der Oxidierbarkeit bzw. des TOC, stoff- und verfahrensspezifische Analysen, bakteriologische Untersuchung einschließlich Pseudomonas aeruginosa
d) und e) Messung der Abnahme des spektralen Absorptionskoeffizienten bei 254 nm bzw. bei einer für den zu entfernenden Stoff charakteristischen Wellenlänge, Oxidierbarkeit bzw. TOC, stoff- und verfahrensspezifische Analysen, bakteriologische Untersuchung
Vor Einsatz des Verfahrens ist in jedem Einzelfall festzustellen, welche Reaktions- und Nebenprodukte bei diesem Verfahren entstehen.
Verfahren:
- Belüftung
- Adsorption an Aktivkohle
- Verstärkte Oxidation (Oxidation mit Ozon und Wasserstoffperoxid oder Ozon unter UV-Bestrahlung)
Überprüfung:
a) und c) stoff- und verfahrensspezifische Analysen, bakteriologische Untersuchung
b) stoff- und verfahrensspezifische Analysen, bakteriologische Untersuchung ein-schließlich Pseudomonas aeruginosa
Für Trinkwasser Aufbereitungs- und Nachbehandlungsgeräte gilt der Anhang 6 dieses Kapitels.