4.8 Mengen/Konzentration

Bei der Desinfektion mit Chlordioxid muss die Zugabe so eingestellt bzw. geregelt werden, dass nach einer Mindestreaktionszeit von 15 Minuten noch eine Restkonzentration von mindestens 0,05 mg/l ClO2 nachzuweisen ist. Auf die ausreichende Durchmischung ist zu achten.

Unerwünschte chemische Nebenprodukte, die durch die Desinfektion entstehen können, sind zu minimieren, wobei die ausreichende Desinfektionsleistung einzuhalten ist. Auf die jeweiligen Parameterwerte der TWV wird hingewiesen.