Bei der Desinfektion mit Hypochloritlösungen oder Chlorgas (Verfahren der Chlorung) darf nach einer Reaktionszeit von mindestens 30 Minuten eine Restkonzentration an freiem Chlor (angegeben als Cl2) von 0,3 mg/l Cl2 nicht unterschritten und von 0,5 mg/l Cl2 nicht überschritten werden. Bei Abgabe an den Abnehmer bzw. Verbraucher beträgt die zulässige Höchstkonzentration an freiem Chlor in der Regel 0,3 mg/l Cl2. Eine Konzentration an freiem Chlor von 0,5 mg/l darf beim Verbraucher keinesfalls überschritten werden. Unerwünschte chemische Nebenprodukte, die durch die Desinfektion entstehen können, sind zu minimieren, wobei die ausreichende Desinfektionsleistung einzuhalten ist. Auf die jeweiligen Parameterwerte der TWV wird hingewiesen.