Produkte für die chemische Desinfektion gemäß 4.5 dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie für diesen Zweck (Produktgruppe 5 Trinkwasser) gemäß Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 zugelassen sind.
Produkte für die chemische Desinfektion gemäß 4.5 dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie für diesen Zweck (Produktgruppe 5 Trinkwasser) gemäß Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 zugelassen sind.