Bei einer notwendigen Zugabe von Desinfektionsmittel (Chlorung oder Behandlung mit Chlordioxid) am Transportweg zur Aufrechterhaltung der einwandfreien mikrobiologischen Beschaffenheit eines Wassers muss das Desinfektionsmittel so zudosiert werden, dass es an den Endstellen noch nachweisbar ist.
Unerwünschte chemische Nebenprodukte, die durch die Desinfektion entstehen können, sind zu minimieren, wobei die ausreichende Desinfektionsleistung einzuhalten ist. Auf die jeweiligen Parameterwerte der TWV wird hingewiesen.