Dem Schutz einer Trinkwasserversorgungsanlage gegen Beeinträchtigung dient die Festlegung von Schutz- und Schongebieten. Diese sollten bereits im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens in Form von Schutzgebietsbescheiden bzw. Schongebietsverordnungen ausgewiesen werden. Diese besonders geschützten Gebiete können das gesamte Einzugsgebiet oder Teile davon erfassen. Eine Zonierung ist zweckmäßig und hat sich in der Regel an den gegebenen hydrogeologischen Bedingungen und wasserwirtschaftlichen Verhältnissen zu orientieren. Der Schutz des Wasservorkommens wird durch Untersagung oder Beschränkung bestimmter Bewirtschaftungs- oder Nutzungsformen gewährleistet (Verbote, Nutzungsbeschränkungen, wasserrechtliche Bewilligungspflichten und Anzeigeverfahren).