Wasserversorgungsanlagen, aus denen Wasser im Sinne des LMSVG in Verkehr gebracht wird, besitzen in der Regel für die Errichtung und den Betrieb der Anlage eine wasserrechtliche Bewilligung.
Wasserversorgungsanlagen, aus denen Wasser im Sinne des LMSVG in Verkehr gebracht wird, besitzen in der Regel für die Errichtung und den Betrieb der Anlage eine wasserrechtliche Bewilligung.