A Neueinteilung

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt aufgrund des Beschlusses der Kommission zur Herausgabe des Österr. Lebensmittelbuches (Codexkommission) die Neueinteilung des Allgemeinen Teils (A-Kapitel) des Österreichischen Lebensmittelbuches bekannt.

Kapitel A 1 "Judikatur in Lebensmittelstrafsachen" Das Kapitel wird neu bearbeitet und aktualisiert.

Kapitel A 2 "Amtliche Probenziehung und Beschlagnahme von Waren" Das Kapitel wird gestrichen. Als neues Kapitel wird geschaffen: A 2 "Hygiene".

Kapitel A 3 "Allgemeine Beurteilungsgrundsätze"

Kapitel A 4 "Verfahren mit beanstandeten Waren" Das Kapitel wird gestrichen. Als neues Kapitel wird geschaffen: A 4 "Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme".

Kapitel A 5 "Das Konservieren von Lebensmitteln" Das Kapitel wird gestrichen. Als neues Kapitel wird geschaffen: A 5 "Kennzeichnung, Aufmachung"

Kapitel A 6 "Das Färben von Lebensmitteln" Das Kapitel wird gestrichen

Kapitel A 7 "Diätetische Lebensmittel" Das Kapitel wird gestrichen.

Kapitel A 8 "Landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Produkte"

Kapitel A 9 "Aromen (Geruchs- und Geschmackstoffe)" Das Kapitel wird gestrichen. Das Kapitel der III. Auflage wird überarbeitet. Die überarbeitete Fassung wird in das neue Kapitel A 4 "Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme" eingegliedert.

Der Allgemeine Teil des Österreichischen Lebensmittelbuches, IV. Auflage, lautet nunmehr:

  • A 1 Judikatur in Lebensmittelstrafsachen
  • A 2 Hygiene
  • A 3 Allgemeine Beurteilungsgrundsätze
  • A 4 Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme
  • A 5 Kennzeichnung, Aufmachung
  • A 8 Landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Produkte

 

Go to Top