Die Kontrollstelle oder -behörde führt mindestens einmal jährlich eine Kontrolle aller Unternehmen durch. Zur Untersuchung von gemäß diesem Abschnitt unzulässigen Mitteln oder zur Kontrolle von nicht mit diesem Abschnitt konformen Produktionsmethoden können von der Kontrollstelle Proben entnommen werden.

Bei Verdacht auf Verwendung solcher Mittel muss jedoch eine solche Untersuchung durchgeführt werden. Über jeden Kontrollbesuch ist ein Kontrollbericht zu erstellen, der von der für die kontrollierte Einheit verantwortlichen Person oder deren Vertreter/in gegenzuzeichnen ist.

Kontrollbesuche werden nach der Erstkontrolle grundsätzlich unangekündigt durchgeführt. Darüber hinaus führt die Kontrollstelle angekündigte oder unangekündigte Stichprobenkontrollbesuche auf Basis einer generellen Bewertung des Risikos von Verstößen gegen diesen Abschnitt durch, wobei zumindest die Ergebnisse der vorhergehenden Kontrollbesuche, die Menge der betreffenden Produkte und das Risiko des Vertauschens von Produkten zu berücksichtigen sind.