Als Konservierungsmittel werden ausschließlich untenstehende Stoffe oder Gemische synthetischen Ursprungs eingesetzt. Festzuhalten ist, dass eine wirksame Konservierung – wenn erforderlich - aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit unbedingt notwendig ist.
| Konservierungsmittel | INCI-Deklaration |
|---|---|
| Ameisensäure | Formic Acid |
| Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester | Benzoic-Acid |
| Benzylalkohol | Benzyl Alcohol |
| Propionsäure und ihre Salze | Propionic Acid |
| Salizylsäure und ihre Salze | Salicylic Acid |
| Sorbinsäure und ihre Salze | Sorbic Acid |
In dieser Liste sind Salze mit folgenden Kationen zulässig: Natrium, Kalium, Ammonium und Ethanolammonium, Calcium und Magnesium.
Bei der Deklaration der Bestandteile werden diese Salze gemäß der geltenden INCI-Bezeichnung angeführt (z.B. Sodium Benzoate, Potassium Sorbate).
Es ist zu beachten, dass die Konservierungsmittel von vorkonservierten Bestandteilen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten und Deklaration berücksichtigt werden.