Als Futtermittelzusatzstoffe und bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung dürfen nur die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgelisteten Stoffe und Substanzen unter den in diesem Anhang festgelegten Beschränkungen verwendet werden. Abweichend von Anhang VI Ziffer 1.1. "Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe" lit. a "Vitamine" der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 sind naturidentische synthetische Vitamine, Provitamine und Stoffe mit ähnlicher Wirkung für alle Heimtierarten zulässig, sofern sie für den jeweiligen Verwendungszweck futtermittelrechtlich zugelassen sind.