Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowie die allgemeinen futtermittelrechtlichen Vorschriften.

Bei Verwendung von Ausgangsmaterialien tierischen Ursprungs sind außerdem die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu beachten, wie z. B. die Zulassungspflicht für die Hersteller von Heimtierfutter.