Werden die Unternehmerin/der Unternehmer und ihre Subunternehmer von unterschiedlichen Kontrollstellen oder –behörden kontrolliert, so muss die Erklärung gemäß Abs. 4.3.1.1 eine Einverständniserklärung der Unternehmerin/des Unternehmers in seinem Namen und im Namen der Subunternehmer dahin gehend enthalten, dass die verschiedenen Kontrollstellen oder -behörden Informationen über die von ihnen kontrollierten Tätigkeiten austauschen können, sowie darüber, wie dieser Informationsaustausch erfolgen kann.