Fütterungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch rangniedrige Tiere genügend Futter erhalten.

Zum Benagen müssen Äste mit Rinde vorhanden sein, diese sind bei Bedarf zu wechseln. Empfehlung: Kernobstbäume, Esche, Weide, Fichte, Eiche.

Die Mindeststallfläche beträgt:

  • Vom Absetzen bis Ende 8. Woche: 8 Tiere/m2,
  • danach: 6 Tiere/m2.

Die Stallbodenfläche ist als eingestreute Liegefläche ausgeformt. Bis maximal 50 % der Stallbodenfläche ist ein perforierter Lochboden möglich. Eine Strukturierung im Stall wie z. B. eine zweite Ebene wird empfohlen. Diese zweite Ebene wird jedoch nicht zur Stallbodenfläche gerechnet.