Einfangen der Tiere kann nur mit Hilfe geeigneter Fangeinrichtungen oder durch Immobilisation der Tiere durchgeführt werden. Hochträchtige Tiere, sowie Tiere mit Geweih im Bast dürfen nicht transportiert werden.
Einfangen der Tiere kann nur mit Hilfe geeigneter Fangeinrichtungen oder durch Immobilisation der Tiere durchgeführt werden. Hochträchtige Tiere, sowie Tiere mit Geweih im Bast dürfen nicht transportiert werden.