Die genannten Wildarten leben in Sozialverbänden. Der Mindesttierbesatz in einem Gehege beträgt daher je Tierart drei weibliche und ein männliches Tier. Die isolierte Haltung einzelner Tiere ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine zeitlich begrenzte begründete Maßnahme (z. B. kranke Tiere).

Der Tierbesatz wird so gewählt, dass die Tiere in der Vegetationsperiode zum überwiegenden Teil ihre Ernährung vom Grünaufwuchs des Geheges bestreiten. Die Obergrenze für den Tierbesatz je ha Gehegefläche liegt bei Dam-, Sika- und Muffelwild bei zehn erwachsenen Tieren. Bei Rotwild und Davidshirschen beträgt dieser Wert fünf erwachsene Tiere je ha. Dazu kommen die der Herde entstammenden Jungtiere, die nicht extra gezählt werden.

Die Obergrenze des Tierbestandes ist, wenn besondere Merkmale des betreffenden Gebietes zur Einhaltung der Regeln dies erfordern, zu reduzieren. Insbesondere ist die Tierbelegung je Flächeneinheit grundsätzlich so zu begrenzen, dass jede Belastung der Umwelt, besonders des Bodens, der Oberflächengewässer und des Grundwassers infolge Überweidung oder Erosion auf ein Minimum reduziert wird.