Die Tiere brauchen Sicht- und Witterungsschutzeinrichtungen: Diese sind am besten durch Bäume und Sträucher (Einbeziehung von Baumgruppen, Waldanteilen oder Waldrändern in das Gehege) zu erreichen. Ist dies nicht in ausreichendem Ausmaß möglich, so sind den Tieren Unterstände zur Verfügung zu stellen. Diese müssen dann überdacht und von der Wetterseite her geschützt sein.

Ist durch die Bodenbeschaffenheit der Schalenabrieb nicht gesichert, so ist dieser durch geeignete Maßnahmen (z. B. Befestigung der Futterplätze) zu gewährleisten.

In Rotwildgehegen müssen für Körperpflege und Thermoregulation Suhlmöglichkeiten vorhanden sein.

Die Futterstellen sind an wettergeschützten Flächen anzulegen, die von den Tieren sowie vom Betreuungspersonal leicht erreichbar sind. Im Fütterungsbereich muss der Boden ausreichend befestigt sein. Ist kein dauernder Zugang zum Futter gewährleistet, so sind die Fütterungseinrichtungen so zu dimensionieren, dass alle Tiere (auch die rangniederen) gleichzeitig Futter aufnehmen können. Einrichtungen zur Vorratsfütterung (z. B. Heuraufen) müssen überdacht sein.

Im Gehege muss dem Wild jederzeit und in ausreichender Menge sauberes Wasser zur Verfügung stehen. Sofern eine natürliche, für die Tiere leicht erreichbare Wasserquelle nicht vorhanden ist, sind Vorratstränken bereitzustellen.