Der Gehegestandort muss den Tieren ausreichenden Wetter- (Wind, Sonne, Regen) und Störungsschutz gewährleisten. Extrem feuchte (morastige) Standorte sind auszuschließen.

Im Gehege muss in der Vegetationsperiode natürliche Äsung vorhanden sein. Standorte, die während der Vegetationsperiode nicht den überwiegenden Teil der Fütterung aus Grünaufwuchs zur Verfügung stellen können, sind auszuschließen.

Die Mindestgröße der Gehege für Dam-, Sika- und Muffelwild beträgt 1 ha, für Rotwild und Davidshirsche 2 ha. Werden mehrere Wildarten gemeinsam gehalten, so ist die Gehege-Mindestgröße jedenfalls 3 ha. Dabei sind die Gehege so zu gestalten, dass sich die beiden Tierarten optisch trennen können.

Biobetriebe mit bestehenden kleineren Gehegen können diese weiter verwenden, sofern der zulässige Tierbesatz pro ha nicht überschritten wird.

Bei jedem Gehege muss die Möglichkeit einer Unterteilung in mindestens zwei Koppeln gegeben sein. Damit ist die Durchführung von Pflegemaßnahmen auf den Flächen sicherzustellen. Die Mindestkoppelgröße beträgt bei Dam-, Sika- und Muffelwild 0,5 ha, bei Rotwild und Davidshirsche oder mehreren Wildarten in einem Gehege mindestens 1 ha.