"Backaromen" in flüssiger und fester Form (Pulver) sind Mischungen aus Aromen gemäß Art.3 Abs.2 lit. a der EG-Aromenverordnung1 mit weiteren Bestandteilen und Zusatzstoffen.

Sie sind sehr intensiv und werden im Haushalt in kleinsten Mengen verwendet. Sie werden üblicherweise in kleinen Behältnissen (z. B. Ampullen, Sachets) angeboten.

Bei Backaromen, die in der Bezeichnung oder Aufmachung auf Erzeugnisse der EG-Spirituosenverordnung8 Bezug nehmen, sind die Bestimmungen des Art. 10 EG-Spirituosenverordnung zu beachten.

1 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG.

8 Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EGW) Nr. 1576/89.