Gegen das gesetzliche Verbot verstößt jede Irreführung über - nach der Verkehrsauffassung, insbesondere nach der Verbrauchererwartung - wesentliche Umstände (z.B. zur Irreführung geeignete Information über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung sowie über die Wirkungen des Lebensmittels).