Eine nach Auffassung der Verkehrskreise übliche Bezeichnung, insbesondere eine dem redlichen Handelsbrauch entsprechende Bezeichnung verstößt nicht gegen das gesetzliche Verbot, weil dadurch nicht irrige Vorstellungen erweckt werden.
© Österreichisches Lebensmittelbuch | Kontakt | Impressum | DatenschutzBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Lebensmittelversuchsanstalt