Wurde ein Lebensmittel als „nicht sicher“ beurteilt, dann ist gemäß EU-VO 178/2002 Art. 14, Abs. 6 leg.cit. davon auszugehen, dass die gesamte Charge betroffen ist. Es sei denn, bei einer eingehenden Prüfung wird kein Nachweis dafür gefunden, dass der Rest der Charge nicht sicher ist.