Das Untersuchungszeugnis umfasst neben dem Prüfbericht das von einem nach dem LMSVG autorisierten Gutachter erstellte Gutachten (unterliegt nicht der Akkreditierung) und ist zu unterzeichnen. Die Gutachtenerstellung erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Gutachters. Das Gutachten ist deutlich vom Prüfbericht getrennt.