Als Untersuchungsmethoden gelangen rechtlich festgelegte Verfahren oder Verfahren unter Beachtung der rechtlich festgelegten Kriterien zur Anwendung. Sind keine Verfahren rechtlich festgelegt, sind vorzugsweise aktuelle Normen und Standardverfahren anzuwenden. Andere eingesetzte Untersuchungsmethoden erfüllen zumindest die Kriterien der rechtlich festgelegten Verfahren bzw. der Standardverfahren.