Voraussetzung für ein aussagekräftiges Prüfergebnis ist die Untersuchung in einer einschlägig akkreditierten Prüfstelle.
Beim Einlangen wird zur Identifizierung der Probe eine genaue Probenbeschreibung, erforderlichenfalls auch eine visuelle Darstellung (Abbildung mit Größenskala) vorgenommen. Die Probenbeschreibung umfasst auch die sorgfältige Dokumentation (Aufmachung und Kennzeichnung) der Verpackung.
Die Anzahl der Teilproben, deren Los/Chargennummer, das Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum, sowie Auffälligkeiten und Besonderheiten sind zu vermerken.
Die mitgelieferten Informationen werden auf Plausibilität geprüft. Auf offensichtliche Unrichtigkeiten der Probendaten wird hingewiesen (siehe auch Abs. 1.9). Es wird die Kerntemperatur der Probe beim Einlangen in der Prüfstelle festgehalten, sofern sie für die spätere Beurteilung relevant sein könnte und dadurch der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird.