Bei der Probenahme sind geltende Probenahme-Vorschriften anzuwenden und zu dokumentieren. Eine zwecktechnische Ausstattung (z.B. sterile Probengefäße) ist zu verwenden.
Zur Überprüfung von Werbeaussagen (z.B. auf Plakaten, in Websites oder in TVSpots) sind Werbemittel, wie Fotos, Ausdrucke, Mitschnitte oder andere Dokumentationsmittel zu berücksichtigen.