Im Gutachten sind jedenfalls folgende Elemente enthalten:

  1. Hinweise auf die zur Beurteilung führenden Untersuchungsergebnisse (Ist-Ergebnisse);
  2. eine sachlich begründete und nachvollziehbare Schlussfolgerung, gegebenenfalls auf Basis einer Risikobewertung;
  3. Für den Fall der Beanstandung: alle für die Beanstandung relevanten Teile des Prüfberichts; Formulierung der Anforderungen (Soll-Zustand), aufgrund von lebensmittelrechtlichen Vorschriften, Grenz- und Richtwerten, allgemein anerkannten wissenschaftlichen Kriterien und der fachlichen Überzeugung des Gutachters.