Beilage 9 CHECKLISTE BETÄUBUNG
- Bolzenschussbetäubung
Checkliste für die Überprüfung des Gerätes, korrekter Ansatz des Gerätes, Zeitdauer bis zur Entblutung.
→ Ruhigstellung der Tiere vor der Betäubung (für Rinder Ruhigstellungsboxen erforderlich)*: ausreichend, Kopf fixiert
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Bolzenschussapparat: ordentlicher Pflege- und Wartungszustand, Bolzen gerade, vor dem Schuss vollkommen im Schaft, Bolzenrand scharf
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Reservegerät: vorhanden, ordentlicher Pflege- und Wartungszustand
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Patronen: Lagerung trocken, in entsprechender Stärke vorhanden
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Richtiger Ansatz: Kreuzungspunkt zweier gedachter Linien zwischen Augenmitte und Mitte des gegenüberliegenden Hornansatzes, senkrecht zur Stirnfläche, fest angedrückt
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Zeit vom Bolzenschuss bis zum Entblutestich:
beim Rind max. 60 sek.
beim Schwein, hornlosem Schaf, Pferd max. 20 sek.
bei behorntem Schaf, Ziege max. 15 sek.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Betäubungserfolg:
Tiere stürzen sofort zusammen
keine Aufstehversuche
Aussetzen der regelmäßigen Atmung
starre, unbewegte Augen
kein Lid- und Hornhautreflex
keine Reaktion auf Entblutestich
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
- Elektrobetäubung
→ Elektrobetäubungsanlage: Gerät zur Impedanzmessung vorhanden, akustisches oder optisches Signal zur Anzeige des Stromflusses vorhanden, Spannungs- oder Strommesser im Sichtfeld der ausführenden Person. Elektrobetäubungsgeräte sind mit einer Vorrichtung ausgestattet, die für jedes Tier, das betäubt wird, elektrische Schlüsselparameter anzeigt und aufzeichnet. Diese Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren*.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
2.1.Elektrobetäubung – Schwein
→ korrekter Ansatz der Elektroden: Strom fließt durch das Gehirn, Haut befeuchtet
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Stromstärke: 1,3 Ampere, mind. 4 sek.; der Stromstärkeverlauf ist in Betrieben, die mehr als 1.000 GVE/Jahr mit dieser Anlage betäuben, ständig aufzuzeichnen und ein Jahr aufzubewahren.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Zeit von der Elektrobetäubung bis zum Entblutestich: 10 sek.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Betäubungserfolg:
Erstarren während des Stromflusses
Aussetzen der regelmäßigen Atmung
steifer Körper für ca. 10 sek.
danach Entspannung und Bewegungen
keine gerichtete Bewegung der Augen
keine Reaktion auf Entblutestich
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
2.2 Elektrobetäubung-Schaf, Ziege
→ korrekter Ansatz der Elektroden: Strom fließt durch das Gehirn, Haut befeuchtet, überschüssige Wolle entfernt
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ..................................
→ Stromstärke: 1,0 Ampere, mind. 4 sek.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Zeit von der Elektrobetäubung bis zum Entblutestich: 10 sek.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Betäubungserfolg:
Erstarren während des Stromflusses
Aussetzen der regelmäßigen Atmung
steifer Körper für ca. 10 sek.
danach Entspannung und Bewegungen
keine gerichtete Bewegung der Augen
keine Reaktion auf Entblutestich
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
- CO2-Betäubung - Schwein
→ CO2-Betäubungsanlage: Gerät zur Messung der Gaskonzentration mit optischem oder akustischem Warnsignal, dessen Sensor am Haltepunkt angebracht sein muss. Die Gasbetäubungsanlage ist mit einem Gerät zu kontinuierlichen Messung, Anzeige und Aufzeichnung von Gaskonzentration und Dauer der Exposition ausgestattet. Diese Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren*.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ CO2-Betäubungsanlage:
Einstieg ebenerdig ohne Schwellen oder Gefälle
Kammer mit indirekter Beleuchtung
Kammer auf Anhaltehöhe von außen einsichtig
zwei Schweine gleichzeitig in Kammer
Kammer ausreichend groß (Schwein kann ohne Einengung des Brustkorbes aufrecht stehen)
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ CO2-Konzentration: 80 %; die CO2-Konzentration ist in Betrieben, die mehr als 1.000 GVE/Jahr mit dieser Anlage betäuben, ständig aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen ein Jahr aufzubewahren.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Verweildauer: 100 sek., wobei innerhalb von 20 sek. der Haltepunkt der Anlage erreicht werden muss.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Zeit von der CO2-Betäubung bis zum Entblutestich: 45 sek.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Betäubungserfolg:
Aussetzen der regelmäßigen Atmung
kein Hornhautreflex
keine gerichtete Bewegung der Augen
keine Reaktion auf Entblutestich
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Gerät zur Nachbetäubung: griff- und einsatzbereit
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
Werden andere Methoden der Betäubung gewählt, sind die Vorgaben der VO (EG) Nr. 1099/2009 einzuhalten!
*Für vor dem 1. Jänner 2013 in Betrieb genommene Schlachthöfe, Übergangsfrist bis Dezember 2019.