Beilage 3f CHECKLISTE PERSONALRÄUME, SONSTIGE RÄUME UND BEREICHE
Toilette:
→ Zugang: nicht direkt zu Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ..................................
→ Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion der Hände: Raum vor oder in der Toilette; vorgemischtes (handwarmes), fließendes Wasser, getrennte oder kombiniertes Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Mittel zum Händetrocknen (z. B. Einweghandtücher); Wasserhähne dürfen nicht von Hand aus zu betätigen sein.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Kleiderhaken: für Arbeitskleidung
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Belüftung: nach außen
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Beleuchtung: ausreichend
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
Umkleideraum:
Wenn sichergestellt ist, dass die Arbeitskleidung nicht verunreinigt wird, ist bei Kleinbetrieben kein Umkleideraum erforderlich. Jedenfalls darf mit der Arbeitskleidung nicht durch unreine Bereiche (z. B. Stall, Freifläche) gegangen werden.
→ Umkleideraum: vorhanden
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
Waschplätze/Duschen/Waschraum:
Siehe § 34 Arbeitsstättenverordnung17).
17) Verordnung mit der Anforderungen an Arbeitsstätten und an Gebäuden auf Baustellen festgelegt und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Arbeitsstättenverordnung – AstV), BGBl. II Nr. 368/1998.
Lagerung:
→ Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: kein eigener Raum dafür erforderlich, aber nur in Bereichen, in denen nicht mit Lebensmitteln umgegangen wird.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Lagerung von Umhüllungs- und Verpackungsmaterial: kein eigener Raum dafür erforderlich; darf Lebensmittel nicht hygienisch nachteilig beeinflussen; Umhüllungsmaterial muss hygienisch einwandfrei gelagert werden.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
Arbeitsplatz für den tierärztlichen Dienst:
→ Schrank für Tierärztin/Tierarzt: abschließbar, wenn von der Tierärztin/vom Tierarzt Utensilien hinterlassen werden; kein eigener Raum dafür erforderlich.
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................