Beilage 3f CHECKLISTE PERSONALRÄUME, SONSTIGE RÄUME UND BEREICHE

Toilette:

→ Zugang: nicht direkt zu Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ..................................

→ Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion der Hände: Raum vor oder in der Toilette; vorgemischtes (handwarmes), fließendes Wasser, getrennte oder kombiniertes Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Mittel zum Händetrocknen (z. B. Einweghandtücher); Wasserhähne dürfen nicht von Hand aus zu betätigen sein.

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Kleiderhaken: für Arbeitskleidung

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Belüftung: nach außen

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Beleuchtung: ausreichend

  •  erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

Umkleideraum:

Wenn sichergestellt ist, dass die Arbeitskleidung nicht verunreinigt wird, ist bei Kleinbetrieben kein Umkleideraum erforderlich. Jedenfalls darf mit der Arbeitskleidung nicht durch unreine Bereiche (z. B. Stall, Freifläche) gegangen werden.

→ Umkleideraum: vorhanden

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

Waschplätze/Duschen/Waschraum:

Siehe § 34 Arbeitsstättenverordnung17).

 

17) Verordnung mit der Anforderungen an Arbeitsstätten und an Gebäuden auf Baustellen festgelegt und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Arbeitsstättenverordnung – AstV), BGBl. II Nr. 368/1998.

 

Lagerung:

→ Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: kein eigener Raum dafür erforderlich, aber nur in Bereichen, in denen nicht mit Lebensmitteln umgegangen wird.

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Lagerung von Umhüllungs- und Verpackungsmaterial: kein eigener Raum dafür erforderlich; darf Lebensmittel nicht hygienisch nachteilig beeinflussen; Umhüllungsmaterial muss hygienisch einwandfrei gelagert werden.

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

Arbeitsplatz für den tierärztlichen Dienst:

→ Schrank für Tierärztin/Tierarzt: abschließbar, wenn von der Tierärztin/vom Tierarzt Utensilien hinterlassen werden; kein eigener Raum dafür erforderlich.

  •   erfüllt
  •   Abweichung: .................................... behoben am: ...................................