Beilage 3 CHECKLISTE AUSSENBEREICHE, STALLUNGEN UND WARTEBUCHTEN
SCHLACHTHOFEIGENE ENTLADESTELLE
→ Boden: trittsicher
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Seitliche Abgrenzung (z. B. Geländer, Gitter, Stangen) bei vorhandenen Treibgängen und Rampen: vorhanden
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
WASCHPLATZ FÜR LEBENDTIERTRANSPORTMITTEL
(nicht zutreffend bei behördlicher Ausnahmegenehmigung)
- vorhanden
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
LAGERBEREICH ODER –PLATZ FÜR GÜLLE, MAGEN- UND DARMINHALT
(nur zutreffend, wenn Gülle, Magen- und Darminhalt am Schlachthofgelände gelagert werden)
- vorhanden
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
STALLUNGEN – AUSNAHME: STALLUNG NUR NOTWENDIG FÜR TIERE, DIE ÜBER NACHT IM SCHLACHTBETRIEB VERBLEIBEN
(siehe Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung13))
→ Größe: ausreichend (Liegen, Aufstehen und Erreichen der Tränken für die Tiere möglich)
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Boden: wasserundurchlässig, trittsicher
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Tränke (z. B. Behälter): vorhanden und funktionsfähig
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Fütterungseinrichtung: vorhanden, wenn Tiere länger als 12 Stunden stehen
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Belüftung: ausreichend
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Platz für Schlachttieruntersuchung/Identifizierung der Tiere: vorhanden
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Beleuchtung: ausreichend (50 LUX)
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Beleuchtungsmöglichkeit für die Inspektion und Schlachttieruntersuchung: ausreichend (540 LUX), auch mobile Beleuchtung möglich
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
AUSLAUF (sofern vorhanden)
→ Wetterschutz: vorhanden und ausreichend
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
→ Tränke (z. B. Behälter): vorhanden und funktionsfähig
- erfüllt
- Abweichung: .................................... behoben am: ...................................
13) Verordnung über die Anpassung bestimmter Lebensmittelhygienevorschriften (Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 91/2006.