Beilage 3 CHECKLISTE AUSSENBEREICHE, STALLUNGEN UND WARTEBUCHTEN

SCHLACHTHOFEIGENE ENTLADESTELLE

→ Boden: trittsicher

  •  erfüllt
  •  Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Seitliche Abgrenzung (z. B. Geländer, Gitter, Stangen) bei vorhandenen Treibgängen und Rampen: vorhanden

  •  erfüllt
  •  Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

WASCHPLATZ FÜR LEBENDTIERTRANSPORTMITTEL

(nicht zutreffend bei behördlicher Ausnahmegenehmigung)

  • vorhanden
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

LAGERBEREICH ODER –PLATZ FÜR GÜLLE, MAGEN- UND DARMINHALT

(nur zutreffend, wenn Gülle, Magen- und Darminhalt am Schlachthofgelände gelagert werden)

  • vorhanden
  •  Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

STALLUNGEN – AUSNAHME: STALLUNG NUR NOTWENDIG FÜR TIERE, DIE ÜBER NACHT IM SCHLACHTBETRIEB VERBLEIBEN

(siehe Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung13))

→ Größe: ausreichend (Liegen, Aufstehen und Erreichen der Tränken für die Tiere möglich)

  •  erfüllt
  •  Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Boden: wasserundurchlässig, trittsicher

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Tränke (z. B. Behälter): vorhanden und funktionsfähig

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

 

→ Fütterungseinrichtung: vorhanden, wenn Tiere länger als 12 Stunden stehen

  •  erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Belüftung: ausreichend

  •  erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Platz für Schlachttieruntersuchung/Identifizierung der Tiere: vorhanden

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Beleuchtung: ausreichend (50 LUX)

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Beleuchtungsmöglichkeit für die Inspektion und Schlachttieruntersuchung: ausreichend (540 LUX), auch mobile Beleuchtung möglich

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

AUSLAUF (sofern vorhanden)

→ Wetterschutz: vorhanden und ausreichend

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

→ Tränke (z. B. Behälter): vorhanden und funktionsfähig

  • erfüllt
  • Abweichung: .................................... behoben am: ...................................

 

 

13) Verordnung über die Anpassung bestimmter Lebensmittelhygienevorschriften (Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 91/2006.