1 ZULASSUNG/EINTRAGUNG

Ordnen Sie hier die Unterlagen, aus denen die Zulassung/Eintragung Ihres Betriebes hervorgeht (z. B. Zulassungsbescheid oder Antrag) und allenfalls vorhandene Exportberechtigungen ein. Wenn noch kein Dokument nach der Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung2) ausgestellt wurde, sind allenfalls vorhandene Unterlagen, welche auf die frühere Rechtslage Bezug nehmen, einzuordnen
(Beilage 1 EINORDNEN VON UNTERLAGEN BETR. ZULASSUNG UND EINTRAGUNG).

 

2) Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die lebensmittelhygienerechtliche Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern (Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung), BGBl. II Nr. 231/2009