Rechtsquellen Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind die einschlägigen EU-Vorschriften (VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, VO (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006).
Geltungsbereich Diese Leitlinie gilt für Eierpack- und Eiersammelstellen.
Verantwortung und Zuständigkeit Für die Umsetzung des Hygienerechts ist die/der Betriebsführer/in verantwortlich.
Definitionen In Packstellen werden Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert.
In Sammelstellen werden Eier der Erzeuger gesammelt und an Packstellen oder an die Nahrungsmittelindustrie geliefert.