2.2 Verantwortung für die Getränkeschankanlage

Verantwortlich für die Schulung des Personals, für Reinigung und Wartung der Schankanlage und der Dokumentation ist der:die Unternehmer:in (z. B. Wirt:in). Die Mitverwendung eines „Servicehefts für die Reinigung von Schankanlagen“ ist empfohlen.

Die europäische Verordnung über Lebensmittelhygiene1 schreibt dem:der Lebensmittelunternehmer:in (dem:der Wirt:in) die Einführung eines Eigenkontrollsystems vor Lebensmittelunternehmer:innen (Wirt:innen), die die vorliegende Leitlinie anwenden, erfüllen hinsichtlich Schankanlagen die Anforderungen an ein Eigenkontrollsystem nach HACCPGrundsätzen.

 

1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene idgF.