Bei Speisen, die nicht bedenkenlos bei Raumtemperatur transportiert werden können, darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Es darf für begrenzte Zeit (so kurz wie möglich) von den Temperaturvorgaben (so gering wie möglich) abgewichen werden, sofern dies aus praktischen Gründen bei der Beförderung erforderlich ist und die Gesundheit des Verbrauchers dadurch nicht gefährdet wird.

Bei Heißanlieferung ist eine Temperatur von mindestens 65 °C einzuhalten.