4 Anforderungen an Einrichtungen, Geräte und Geschirr
- Einrichtungen in Küchen, Vorratsräumen und Kühlräumen, einschließlich der Regale und mobilen Elemente, müssen aus nicht toxischen Materialien bestehen und glatte, wasserabweisende, reinigbare und desinfizierbare Oberflächen aufweisen.
- Arbeitsflächen müssen aus rostfreiem Stahl, Stein oder Kunststoff bestehen. In der Mehlspeisküche können diese für die Teigzubereitung aus Hartholz bestehen. Alle Arbeitsflächen müssen glatt und fugenfrei sein.
- Ausstattung von Handwaschbecken:
a. Bei den Handwaschbecken muss handwarmes Wasser zur Verfügung stehen.
b. Handwaschbecken müssen mit Armaturen ausgestattet sein, die eine hygienisch einwandfreie Wasserentnahme ermöglichen (z. B. Annäherungsautomatik, Fuß- oder Kniebedienung, Selbstschlussarmaturen, …).
c. Handwaschbecken müssen mit Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel und Papierhandtüchern (aus gut saugendem Papier) in geeigneten Spendern ausgestattet sein.
d. Es müssen Behälter für die gebrauchten Papierhandtücher vorhanden sein. - Alle in der Küche verwendeten Geräte und alles Geschirr müssen aus nicht-toxischem Material2 bestehen, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und dürfen keine Beschädigungen aufweisen, die Lebensmittel nachteilig beeinflussen können.
- Geräte, Geschirr und Behälter aus Holz dürfen in der Küche nicht verwendet werden.
- Topfpflanzen, Schnittblumen und andere Zierpflanzen sind in Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, nicht zulässig.
2 Konformitätserklärung