1 Geltungsbereich
- Die vorliegende Leitlinie gilt für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
- „Gemeinschaftsverpflegung“ im Sinne dieser Leitlinie ist die regelmäßige Versorgung einer grundsätzlich konstanten Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines längerfristigen Auftrages. Auf Einschränkungen bei den HACCP-Anforderungen für bestimmte Lebensmittelunternehmen gemäß Entscheidungsgrund (15) der Verordnung (EG) 852/2004 wird hingewiesen. Die Dokumentation kann flexibel (z. B. Hardcopy, EDV-System, …) sein. Die vorliegende Leitlinie kann in kleineren Betrieben flexibel auch nur auf die relevanten Prozesse angewandt werden (z. B. Verteiler-, Finalisierungs- und Regenerierküche).
- Soweit in dieser Leitlinie personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
- Die vorliegende Leitlinie gilt für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
- „Gemeinschaftsverpflegung“ im Sinne dieser Leitlinie ist die regelmäßige Versorgung einer grundsätzlich konstanten Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines längerfristigen Auftrages. Auf Einschränkungen bei den HACCP-Anforderungen für bestimmte Lebensmittelunternehmen gemäß Entscheidungsgrund (15) der Verordnung (EG) 852/2004 wird hingewiesen. Die Dokumentation kann flexibel (z. B. Hardcopy, EDV-System, …) sein. Die vorliegende Leitlinie kann in kleineren Betrieben flexibel auch nur auf die relevanten Prozesse angewandt werden (z. B. Verteiler-, Finalisierungs- und Regenerierküche).
- Soweit in dieser Leitlinie personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.