Von einem Lebensmittelkleinhändler kann zwar nicht verlangt werden, daß er alle zum Verkauf bestimmten originalverpackten Lebensmittel unter Beschädigung dieser Verpackung untersucht; er ist aber zu einer solchen Untersuchung dann verpflichtet, wenn besondere Umstände den Verdacht erwecken, daß zum Verkauf bestimmte Lebensmittel seines Geschäftes verdorben sein könnten. (OGH vom 19.07.1972, 11Os114/72; 9Os88/73)