Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 5 Abs. 2 Z. 3 LMSVG 2006 sind - wahre - Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besitzen, zur Irreführung geeignet. Die Lösung der Frage, ob Hinweise zur Irreführung geeignet sind, erfordert weder eine Verbraucherbefragung noch ein Sachverständigengutachten (vgl. E 22. März 1999, 98/10/0420). (VwGH vom 16.12.2015, VwGH Ro 2015/10/0013)