Richtet sich der Text einer Lebensmittelkennzeichnung ausschließlich an Fachkreise bzw. ist dieses Lebensmittel nur für Fachkreise bestimmt, ist für die Beurteilung der Irreführungseignung dieser Kennzeichnung allein die Verkehrsauffassung des jeweiligen Fachkreises maßgebend. (LVwG OÖ vom 20.10.2014, 000049/5/FP/TK)