Ratio der Etikettierungsvorschriften ist nach der Rechtsprechung des EuGH der Verbraucherschutz: Der Endverbraucher soll über das Lebensmittel korrekt informiert werden und damit die Möglichkeit haben, seine Kaufentscheidung nach Maßgabe dieses Wissens zu treffen; Irreführungsgefahr soll ausgeschlossen werden. (OGH vom 26.05.1998, 4Ob143/98b)